
Aufbaukurs für das Programmieren mit Python
Vertiefen Sie ihre Kenntnisse rund um das Programmieren mit Python
Inhalt
Python ist eine der gefragtesten Programmiersprachen unserer Zeit – vielseitig, leistungsstark und vergleichsweise leicht zu erlernen. In diesem Aufbaukurs vertiefen Sie Ihre Python-Kenntnisse gezielt und erweitern Ihr Repertoire um fortgeschrittene Programmiertechniken, die in der Praxis gefragt sind.
Ob Datenanalyse, Automatisierung oder Entwicklung eigener Anwendungen: Mit diesem Kurs sind Sie bestens gerüstet, um komplexere Projekte selbstständig umzusetzen. Sie lernen, effizienteren und saubereren Code zu schreiben, Fehler zu finden und zu beheben sowie Ihre Programme zu optimieren.
Warum lohnt sich dieser Kurs für Sie?
Weil Programmierkenntnisse in der heutigen digitalen Arbeitswelt zu den Schlüsselqualifikationen zählen. Python öffnet Ihnen Türen in verschiedensten Branchen – von IT und Wissenschaft über Marketing bis hin zum Bildungsbereich. Mit dem Aufbaukurs bringen Sie Ihre Fähigkeiten auf das nächste Level und steigern Ihre beruflichen Chancen nachhaltig.
Starten Sie jetzt durch und werden Sie zum Python-Profi!
Inhalt:
Es werden Sammeldatentypen erläutert:
- Listen,
- Tupel,
- Sets und Dictionarys (und ihre Methoden)
- Klassen und ihre Attribute,
- Eltern- und Kindklassen,
- externe Speicherung von Klassen,
- Datenkapselung,
- pass-Anweisung,
- Fehlerbehandlung und Fehlerarten,
- der Kontextmanager With,
- Module und Pakete,
- GUI mit Tkinter.
Zu jedem Abschnitt werden Beispiele gezeigt und Übungen durchgeführt.
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.